Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,16223
BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90 (https://dejure.org/1990,16223)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1990 - 9 B 232.90 (https://dejure.org/1990,16223)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1990 - 9 B 232.90 (https://dejure.org/1990,16223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,16223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Grundsätzlichkeit und Divergenz - Gefahr einer unmittelbaren als auch einer mittelbaren staatlichen politischen Verfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90
    Auch mit der Rüge der Aktenwidrigkeit bestimmter Feststellungen und mangelnder Sachaufklärung wendet sich die Beschwerde in Wahrheit gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts dahin, daß dem Kläger im Falle einer Rückkehr nach Pakistan keine asylrechtlich relevante politische Verfolgung droht, ohne revisionsgerichtlich nachprüfbare Fehler der Beweiswürdigung, insbesondere einen Verstoß gegen die Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder gesetzliche Beweisregeln (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]) darzutun.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90
    Innerhalb einer Religionsgemeinschaft können sich demnach durchaus für praktizierende und für eher am Rande stehende Gläubige unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich der Asylrelevanz ergeben (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90
    Innerhalb einer Religionsgemeinschaft können sich demnach durchaus für praktizierende und für eher am Rande stehende Gläubige unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich der Asylrelevanz ergeben (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht