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BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Grundsätzlichkeit und Divergenz - Gefahr einer unmittelbaren als auch einer mittelbaren staatlichen politischen Verfolgung
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 26.06.1990 - 2 BA 35/87
- BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90
Auch mit der Rüge der Aktenwidrigkeit bestimmter Feststellungen und mangelnder Sachaufklärung wendet sich die Beschwerde in Wahrheit gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts dahin, daß dem Kläger im Falle einer Rückkehr nach Pakistan keine asylrechtlich relevante politische Verfolgung droht, ohne revisionsgerichtlich nachprüfbare Fehler der Beweiswürdigung, insbesondere einen Verstoß gegen die Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder gesetzliche Beweisregeln (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]) darzutun. - BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90
Innerhalb einer Religionsgemeinschaft können sich demnach durchaus für praktizierende und für eher am Rande stehende Gläubige unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich der Asylrelevanz ergeben (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85
Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 232.90
Innerhalb einer Religionsgemeinschaft können sich demnach durchaus für praktizierende und für eher am Rande stehende Gläubige unterschiedliche Ergebnisse hinsichtlich der Asylrelevanz ergeben (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]).